Eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt

Die Jungen Liberalen fordern die Landesregierung dazu auf, ihre Gesetzgebungskompetenz aus § 23 Lebenspartnerschaftsgesetz (Länderöffnungsklausel) dahingehend zu nutzen, dass eingetragene Lebenspartnerschaften künftig unabhängig vom Erstwohnsitz der zu verpartnernden Personen auf jedem Standesamt eingegangen werden können.